Lebensversicherung abschliessen
Ein Vertragsabschluss kommt nach den normal geltenden privatrechtlichen Regelungen nur zustande, wenn beide Vertragsparteien, also Lebensversicherer und Versicherungsnehmer, eine übereinstimmende Willenserklärung abgeben. Hier gilt es zu beachten, das dem Versicherungsnehmer alle Unterlagen, die den Vertragsinhalt wiedergeben, bei Abgabe seiner Willenserklärung vorliegen.
Diese Unterlagen sollten insbesondere die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (ALB) enthalten. Der Vertragsabschluss beziehungsweise die Willenserklärung von Seiten des Lebensversicherers wird dadurch erschwert, dass der Lebensversicherer erst eine Risikoprüfung, also insbesondere eine Gesundheitsprüfung der zu versichernden Person durchführen muss.
Aus diesem Grund werden Informationen über den allgemeinen Gesundheitszustand der zu versichernden Person benötigt. Der Vertragsabschluss durch das Versicherungsunternehmen wird erst bei Übersendung der Versicherungsurkunde über den Vertrag, also dem Versicherungsschein, bestätigt. Erst ab diesem Zeitpunkt ist der Antragssteller auch Versicherungsnehmer.