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Lebensversicherung kündigen

Grundsätzlich gilt: Man kann eine Lebensversicherung nur aufgrund eines Beitragsrückstands kündigen, also wenn dem Versicherungsnehmer im Lauf der Vertragsdauer die Zahlung der Prämien nicht mehr möglich ist. Wenn man eine Lebensversicherung kündigen tut, wird dann der Rückkaufswert ausgezahlt. Dies gilt jedoch nur wenn der Rückkaufswert vertraglich vereinbart oder gesetzlich vorgeschrieben ist.

Meist wird gegen Ende der Versicherungszeit eine günstigere Kondition, auch „Abruf“ genannt, vereinbart. Dies geschieht jedoch nur, wenn der Rückkaufswert über der ursprünglich vereinbarten Versicherungssumme bei Ablauf liegt. In diesem Fall wird dann das Gesamtguthaben ohne Stornoabzug ausgezahlt. Besondere Bedingungen gelten des Weiteren bei Auflösung des Versicherungsvertrages im letzten Jahr der Versicherungszeit.

Denn hier besteht die Möglichkeit den Versicherer so zu stellen, als ob er schon alle Beiträge gezahlt hätte und das letzte Versicherungsjahr schon abgelaufen sei. Dem Versicherungsnehmer werden dann nur die ausstehenden Beiträge und ein Diskont (Vorfälligkeitszins) berechnet beziehungsweise abgezogen. Dieses Verfahren nennt sich Diskontierung. Der Versicherungsschutz bleibt jedoch bis zum vertragsgemäßen Ablauf bestehen.

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