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Risikolebensversicherung

Die Risikolebensversicherung ist eine abgekürzte Versicherung für den Todesfall. Bei dieser Versicherungsart wird die Versicherungssumme ausschließlich im Todesfall der versicherten Person innerhalb der Versicherungsdauer ausgezahlt. Tritt der Todesfall während der Laufzeit der Versicherung nicht ein, erlischt die Versicherung und gezahlte Beiträge verfallen. Somit wird mit dem Vertrag der Risikolebensversicherung sichergestellt, dass im Todesfall eine hohe Geldsumme zur Absicherung der Hinterbliebenen ausbezahlt wird.

Eine besondere Form der Risikolebensversicherung ist die Restschuldversicherung, die zur Tilgung noch offener Beträge aus Kreditverbindlichkeiten dient. Die Dauer der Versicherung
entspricht dabei der Kreditlaufzeit. Im Todesfall wird der Restkredit mit der fällig werdenden Versicherungssumme getilgt. Die Versicherung ermöglicht es in eingeschränktem Maße auch Erbschaftsansprüche und Erbschaftssteuer zu begleichen. Der Versicherungsnehmer hat das Recht innerhalb einer bestimmten Frist nach Versicherungsbeginn, meist 10 Jahre, in eine gemischte Lebensversicherung mit gleicher Summe umzuwandeln.

Der Beitrag für den neu abgeschlossenen Vertrag wird dabei aufgrund des beim Umtausch erreichten Eintrittsalters des Versicherten und der neuen Versicherungsdauer errechnet. Der Versicherer verzichtet in diesem Fall auf eine Gesundheitsprüfung. Eine Rückerstattung eingezahlter Beträge erfolgt, wenn die Versicherungsgesellschaft während der Laufzeit geringere Kosten zu verzeichnen hatte als bei Abschluss einkalkuliert worden war oder wenn die Zahl der Sterbefälle geringer war als die der Kalkulation zugrunde gelegte, also weniger Policen zur Auszahlung gekommen sind. Die meisten Risiko-Lebensversicherungen schütten solche Überschüsse in Form von jährlichen Beitragsreduzierungen aus.

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